PLANUNG UND GESTALTUNG VON

Schenkungen
Erbschaften

Als Steuerberater berate ich meine Mandanten regelmäßig in Fragen der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer. Diese Steuerarten betreffen die Übertragung von Vermögenswerten innerhalb der Familie oder an Dritte.

Die Schenkungssteuer hingegen betrifft die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten des Schenkers. Auch hier hängt die Höhe der Steuer von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Wert der geschenkten Vermögenswerte, dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem sowie der Steuerklasse des Beschenkten.

Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn ein Erbe nach dem Tod des Erblassers Vermögenswerte erbt. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe, dem Wert des geerbten Vermögens sowie der Steuerklasse des Erben.

Als Steuerberater unterstütze ich meine Mandanten bei der steueroptimierten Gestaltung von Schenkungen und Erbschaften. Dabei berate ich z.B. zu Freibeträgen, Steuersätzen und zur Wahl der Steuerklasse. Auch bei komplexeren Vermögensstrukturen wie Unternehmen oder Immobilien berate ich meine Mandanten zur steueroptimierten Übertragung.

Eine sorgfältige Planung und Gestaltung von Schenkungen und Erbschaften kann dazu beitragen, die Belastung durch Erbschafts- und Schenkungssteuer zu minimieren und die Vermögensübertragung zu erleichtern.

Gerne stehe ich meinen Mandanten als kompetenter Partner zur Seite und unterstütze sie bei allen Fragen rund um Erbschafts- und Schenkungssteuer.

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